Vereinsdienst

Vereinsdienst 2019

Vereinsdienst 2019

Wer muss Vereinsdienst leisten?

Alle Mitglieder im Alter von 16 bis einschließlich 67 Jahren müssen 10 Stunden Vereinsdienst pro Jahr leisten.  Wobei die Stunden bis Ende März des Folgejahres geleistet werden können.

Ausnahmen:
  • Ehrenmitglieder,
  • unterstützende Mitglieder,
  • Mitglieder des Geschäftsausschusses,
  • Mitglieder bis 15 Jahre (der volle Vereinsdienst ist ab dem Jahr zu leisten, in welchem das Mitglied 16 wird, unabhängig vom Geburtsmonat) und
  • Mitglieder ab 68 Jahre (ab dem Jahr, in welchem das Mitglied 68 wird, braucht kein Vereinsdienst mehr geleistet zu werden, unabhängig vom Geburtsmonat)
Wieso muss überhaupt Vereinsdienst geleistet werden?

Die RG HANSA Hamburg ist ein gemeinnütziger Verein, der erst durch seine Mitglieder zu dem wird was er ist. Es ist nicht möglich und auch nicht gewollt, alle anfallenden Tätigkeiten abzugeben oder durch Dienstleister erledigen zu lassen. Zu einem Vereinsleben gehört Identifikation und diese erreicht man wenn sich Mitglieder in den Verein einbringen. Zudem soll durch die Pflicht zum Vereinsdienst die Last auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Nach dem Motto: Wenn alle mit anfassen, wird es einfacher, für alle.

Wie wird über die Termine informiert?

Es wird regelmäßig via Newsletter zum Vereinsdienst aufgerufen. Natürlich gibt es auch feststehende Termine wie die Benefizregatta „Rudern gegen Krebs“, unsere „Interne“ oder die Anfängerbetreuung bei denen der Vereinsdienst geleistet werden kann. Ihr seht Missstände oder habt Ideen, wie ihr euch in der Hansa einbringen könnt? Schreibt einfach den Vereinsdienstkoordinator an. Es ist auf unzählige Arten und Weisen möglich, seinen Vereinsdienst zu leisten.

Wie erfolgt der Nachweis?

Die geleisteten Arbeiten werden auf der Vereinsdienstkarte dokumentiert und von dem Vereinsdienstleiter bestätigt. Die Vereinsdienstkarten liegen in der Hansa aus (auf dem Briefkasten im Treppenhaus) oder können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Vereinsdienstkarte 2022/23

Die untere Hälfte („RG Hansa Beleg“) muss bis spätestens zum 31. März des Folgejahres in den Briefkasten (im Treppenaus) mit der Aufschrift „Vereinsdienst“ geworfen werden.  Wenn ihr schon vorher die 10 Stunden geleistet habt, könnt ihr den Nachweis natürlich auch schon früher abgeben. Die andere Hälfte („Beleg für das Mitglied“) hebt ihr bitte als Nachweis und für Rückfragen auf.

Bei Kündigung der Mitgliedschaft oder Wechsel zum unterstützenden Mitglied muss der Vereinsdienst bis Ende Dezember geleistet werden und die Vereinsdienstkarte entsprechend bis zum 31.12. eingereicht werden.

Neue Mitglieder:

Mitglieder, die von Januar bis einschließlich März eintreten, haben 10 Stunden Vereinsdienst zu leisten. In den Folgemonaten verringert sich die zu leistende Stundenanzahl jeweils um 1. (Bsp.: April: 9 Stunden, Mai: 8 Stunden usw., Dezember: 1 Stunde).  Für den Fall, dass der Eintritt nicht zum Ersten eines Monats erfolgt, ist der 15. des Monats der Stichtag. D.h. ab dem 16. eines Monats verringert sich ab März die zu leistende Anzahl der Stunden um 1.

Was passiert, wenn der Nachweis nicht erbracht wird?

Nicht geleistete Stunden werden mit 10,00 € je Stunde in Rechnung gestellt. Wenn uns keine Vereinsdienstkarte bis zum 01.04. vorliegt, werden demnach 100,00 € berechnet! Das Entgelt für den nicht abgeleisteten Vereinsdienst wird Ende Mai abgebucht.

Noch Fragen?

Bei allen Fragen rund um den Vereinsdienst, wende dich einfach per Mail an den Vereinsdienstkoordinator: vereinsdienst@rghansa.de oder an Christin Müller (schriftwart2@rghansa.de)