Einzelne Mitgliedsbeiträge (Stand 2023)

Das sind die aktuellen Mitgliedsbeiträge, die wir erheben. Wir unterscheiden dabei unterschiedliche Mitgliedsformen. Die Beiträge werden in der Regel halbjährlich abgebucht.

672 € im Jahr

Ordentliche Mitglieder

Aufnahmegebühr (einmalig):

300 €

Ausbildungsgebühr (einmalig, Anfänger):

250 €

548 € im Jahr

Familienbeiträge

Ordentliches Mitglied, wenn ein Partner in der Lebensgemeinschaft Vollzahler ist

Aufnahmegebühr (einmalig):

300 €

Ausbildungsgebühr (einmalig, Anfänger):

250 €

298 € im Jahr

Auszubildende

Mitglieder in beruflicher Ausbildung, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Aufnahmegebühr (einmalig):

150 €

Ausbildungsgebühr (einmalig, Anfänger):

75 €

198 € im Jahr

Schüler (U18)

Eine Förderung durch die Hamburger Sportjugend ist möglich.

Aufnahmegebühr (einmalig):

FREI

Ausbildungsgebühr (einmalig, Anfänger):

FREI

162 € im Jahr

Familie und Geschwister

Wenn ein Geschwister oder mindestens ein Elternteil Vollzahler ist

Aufnahmegebühr (einmalig):

FREI

Ausbildungsgebühr (einmalig, Anfänger):

FREI

174 € im Jahr

Unterstützende Mitglieder

Mitglieder, die grundsätzlich auf die Benutzung der sportlichen Einrichtungen verzichten. Der Übertritt von einem ordentlichen zu einem unterstützenden Mitglied kann nur mit Wirkung für die Zukunft jeweils zum 30.06. oder 31.12. eines Geschäftsjahres auf schriftlichen Antrag an den Geschäftsausschuss erfolgen. Umgekehrt können unterstützende Mitglieder jederzeit auf schriftlichen Antrag ordentliche Mitglieder werden.

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft und zu Mitgliedsbeiträgen
Wann wird abgebucht?
Am 15. Januar und 31. Mai. Es wird jeweils ein halber Jahresbetrag im Voraus abgebucht.
Was sind die Abbuchungstermine bei Neuaufnahmen?
Im Jahr der Aufnahme wird der Beitrag anteilig eingezogen. Die Höhe und der Zeitpunkt wird in der Aufnahmebestätigung mitgeteilt. Innerhalb von vier Wochen ab Eintrittsdatum ist es jederzeit möglich, ohne Kosten wieder auszutreten. Es gilt das Datum des Einwurfs des Aufnahmeantrags. Nach Ablauf dieser Probezeit ist ein Austritt jeweils zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss dem Verein bis zum 30. September des Jahres vorliegen.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Die Mitgliedschaft kann nur zum 31. Dezember eines jeden Jahres beendet werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie dem Verein schriftlich, bis spätestens zum 30. September des laufenden Jahres, vom Mitglied oder seines gesetzlichen Vertreters, zugegangen ist.
Warum gibt es eine Ausbildungsgebühr?
Ruderanfänger erhalten eine hochqualifizierte und individuelle Ausbildung, bei der die Einzelbetreuung im Vordergrund steht. Sie umfasst rund 15 Stunden. Am Ende steht eine Abschlussprüfung, die dann zur Benutzung der meisten der 80 Boote des Vereins ohne weitere Kosten berechtigt.
Muß ich den Vereinsdienst leisten?
Der Vereinsdienst ist Ausdruck des Engagements für unseren Verein. Pro Vereinsmitglied sind zehn Arbeitsstunden bis zum 31. März des Folgejahres zu leisten. Eine Stunde wird mit 10 Euro verechnet falls sie nicht erbracht worden ist, also maximal 100 Euro.
Wie werden die Beiträge gezahlt?
Die bevorzugte Methode ist die Abuchung. Dazu muß der RG HANSA eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Fehlt diese, werden pro Jahr zusätzlich € 36 erhoben. Der Mitgliedsbeitrag und die Schrankmiete werden als Halbjahresbeitrag jeweils am 15. Januar und 31. Mai eingezogen. Im Jahr der Aufnahme kann dies abweichen. Die Abrechnung des nicht geleisteten Vereinsdienstes erfolgt am 31. Mai des Folgejahres.