Trainingsverpflichtung
In guter gelebter Tradition werden unsere Leistungssportler*innen auf die kommende Saison eingeschworen.
Text / Fotos: Sönke Jensen
Am 16. Februar kamen unsere Leistungssportler-*innen, einige Eltern und etliche interessierte HANSA-Mitglieder zusammen, um der „Trainingsverpflichtung“ beizuwohnen.
Nach einer kurzen Begrüßung von Jörn Franck, unserem 2. Vorsitzenden, übergab dieser das Mikrofon an unsere beiden Trainer Christian von Warburg und Stephan Froelcke.
Diese stellten nach einigen einleitenden Worten die einzelnen „Jahrgangsstufen“ und Leistungsklassen vor.
Nach der Vorstellung durften sich alle in das „Buch der Trainingsverpflichteten“ eintragen. Als Neuerung durften auch die beiden Trainer signieren.
Anschließend bildete sich am Buffet eine lange Schlange, und bei bester Laune genossen alle Anwesende den Brunch.
Alle Fotos des Tages sind hier zu finden.
Hier die Trainingsverpflichtung im Wortlaut:
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zum Rudertraining unter Einhaltung der nachfolgenden Trainingsbestimmungen:
1. Pünktlich zu den von den Trainern angesetzten Übungsstunden zu erscheinen.
2. Den Anordnungen des Vorstandes und der Trainer in allen Punkten zu folgen, die das Training und die Teilnahme an Wettkämpfen angehen.
3. Mich jederzeit zur ärztlichen Untersuchung durch den von der R.G. „Hansa“ benannten Arzt zur Verfügung zu stellen.
4. Andere sportliche Übungen, die vom Trainer nicht genehmigt sind, zu unterlassen.
5. Nach den für die Ernährung, den Schlaf und die sonstige Lebensweise gegebenen Vorschriften im Rahmen des mir möglichen zu handeln.
6. Während des Trainings und der Wettkämpfe nicht zu rauchen.
7. Der Konsum alkoholischer Getränke jeglicher Art ist auf dem Gelände der R.G. „Hansa“ sowie auf Regatten nicht gestattet! Dies gilt auch für Feste, die von der R.G. „Hansa“ ausgerichtet werden.
8. Für den Besuch von Wettkämpfen die erforderlichen Urlaubstage von dem mir zustehenden Urlaub gegebenenfalls zur Verfügung zu stellen.
9. Mich an der Pflege des für das Training erforderlichen Boots- & Trainingsgerätes zu beteiligen, sowie die von mir genutzten Trainingsräume im einwandfreien Zustand zu verlassen.
Mir ist bekannt, dass nachgewiesene Verstöße gegen diese Trainingsordnung als Trainingsbruch behandelt und mit Ausschluss aus der R.G. „Hansa“ bestraft werden können. Diese Verpflichtung gilt bis zum Datum der nächsten Trainingsverpflichtung.
Vorgelesen und eigenhändig unterschrieben am:






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